KYC-Richtlinie

Letzte Änderung: 25.11.2025

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Website www.lamabet.com (nachfolgend die „Website“ genannt) ist Eigentum der 3-102-940953 SRL und wird von dieser betrieben. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ordnungsgemäß nach den Gesetzen von Costa Rica gegründet und registriert wurde, mit der Unternehmensregistrierungsnummer 3102940953 und mit eingetragenem Sitz in San Pedro, Barrio Dent, Del Centro Cultural Costarricense Norteamericano, San José – Montes de Oca, Costa Rica (nachfolgend die „Gesellschaft“, der „Betreiber“, „wir“, „uns“ oder „unser“ genannt).

Die Website ist ordnungsgemäß von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, unter der Lizenznummer ALSI-152406018-F12 lizenziert und reguliert. Die Website hat sämtliche erforderlichen aufsichtsrechtlichen Compliance-Verfahren erfolgreich abgeschlossen und verfügt über die rechtliche Genehmigung zur Durchführung von Glücksspielaktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Glücksspiele und Wettaktivitäten.

www.lamabet1.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet2.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet3.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet4.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

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www.lamabet9.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

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www.lamabet-fun01.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet-best.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet-game.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet-gold.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet-play.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet-win.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

www.lamabet-vip.com (nachfolgend „Website“, „Wir“, „Uns“, „Unser“, „Unternehmen“ oder „Betreiber“ genannt) hat alle behördlichen Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften bestanden und ist rechtlich befugt, Glücksspiele aller Art und Wettmöglichkeiten anzubieten.

Die Website hält strenge regulatorische Standards ein, einschließlich umfassender Know-Your-Customer-(KYC)-Verfahren, im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Um sicherzustellen, dass die Kunden ausreichend über die KYC-Verfahren informiert sind, hat das Unternehmen eine spezielle KYC-Richtlinie (nachfolgend die „KYC-Richtlinie“) eingeführt, die vollständig mit der Richtlinie des Unternehmens zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übereinstimmt.

Die KYC-Richtlinie ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Richtlinie für verantwortungsbewusstes Spielen und Selbstausschluss, der Bonus-Richtlinie, der Datenschutzerklärung, der Cookie-Richtlinie, der AML-Richtlinie sowie aller weiteren Richtlinien, Regeln, Leitlinien oder Verhaltenskodizes, die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit auf der Website eingeführt, geändert oder veröffentlicht werden können. Durch die Registrierung eines Kundenkontos auf der Website erkennt der Kunde ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, an all diese Dokumente einschließlich etwaiger Änderungen oder Aktualisierungen gebunden zu sein, die von Zeit zu Zeit überarbeitet und umgesetzt werden.

Sofern nicht anders angegeben, haben in diesem Dokument verwendete Begriffe mit Großschreibung dieselbe Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese KYC-Richtlinie/-Verfahren umfassen unter anderem die folgenden Maßnahmen:

2. Vereinfachte Due Diligence (SDD)

2.1 Ein verifizierter einzelner Kunde ist berechtigt, auf die Dienste der Website zuzugreifen und diese zu nutzen. Dies unterliegt weiterhin bestimmten Einschränkungen sowie einer fortlaufenden Überwachung auf Grundlage der jeweiligen Risikobewertung.

2.2 Um verifiziert zu werden, können einzelne Kunden von unseren Spezialisten überprüft werden.

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, Sie mithilfe von Diensten und Verifizierungssystemen Dritter zu überprüfen, einschließlich Sum&Substance (https://sumsub.com).

2.4 Antragsteller sind verpflichtet, ein Selfie-Foto, einen Identitätsnachweis sowie einen Adressnachweis vorzulegen, die vom Unternehmen überprüft werden.

2.5 Maßnahmen der vereinfachten Sorgfaltspflicht (SDD) werden ausgesetzt, wenn sich die Risikobewertung des Kunden ändert und nicht mehr von einem geringen Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (GW/TF) ausgegangen wird. Unter diesen Umständen dürfen Kunden, die den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben, die Dienste der Website nutzen.

3. Erweiterte Sorgfaltspflichtprüfung (EDD)

3.1 Eine verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) ist in Situationen erforderlich, die insgesamt ein höheres Risiko begründen.

3.2 Bei der Bewertung der Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Art des Kunden (politisch exponierte Personen – PEPs);
  • Länder oder geografische Gebiete (Länder, die von glaubwürdigen Quellen als solche eingestuft werden, die über keine angemessenen AML/CTF-Maßnahmen verfügen, wie etwa die von der FATF benannten „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ (Schwarze Liste) und „Jurisdictions under Increased Monitoring“ (Graue Liste));
  • Transaktionen (Abweichungen zwischen übermittelten und festgestellten Informationen);
  • Vertriebskanäle (Geschäfte, die durch Dritte eingeführt werden).

3.3 Kunden, die nach alleinigem Ermessen des Unternehmens einer verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD) unterliegen, können verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung über die rechtmäßige Herkunft der Gelder vorzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herkunft des Vermögens (Source of Wealth – SOW) und die Herkunft der Mittel (Source of Funds – SOF). Infolgedessen behalten wir uns das Recht vor, zu entscheiden, ob die Geschäftsbeziehung mit Ihnen als Kunden fortgesetzt oder beendet wird.

4. Kundenreise

4.1. Anmeldung

Um an den von der Firma veranstalteten Spielen teilnehmen zu können, müssen Sie sich registrieren.

Bei der Registrierung auf der Website erfasst das Unternehmen folgende Kundendaten:

  • Vollständiger rechtlicher Name;
  • Vollständige ständige Wohnadresse;
  • Telefonnummer;
  • E-Mail-Adresse;
  • Geburtsdatum;
  • Staatsangehörigkeit;

In dieser Phase überprüft das Unternehmen die Antragsteller anhand der geografischen Einsatzgebiete (IP-Adresserkennung).

Darüber hinaus erkennt das System automatisch, ob die eingegebenen personenbezogenen Daten bereits einem anderen Kunden zugeordnet sind.

4.2. Verifizierungsverfahren

Das Unternehmen nutzt Verfahren zur Kundenidentifizierung, um die wahre Identität sowie den Adressnachweis zu verifizieren. Die erste Voraussetzung des „Know Your Customer“-Prinzips im Hinblick auf Geldwäsche besteht darin, sich davon zu überzeugen, dass ein potenzieller Kunde tatsächlich die Person ist, die er vorgibt zu sein.

Das Unternehmen führt für alle Kunden angemessene KYC-Verfahren durch. Ziel des KYC-Prozesses ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen über ausreichende Informationen verfügt, um genau zu wissen, mit wem es Geschäftsbeziehungen unterhält.

Das Unternehmen verwendet Verfahren zur Kundenidentifizierung, um die wahre Identität seiner Kunden zu überprüfen. Die Dokumentation und Aufrechterhaltung dieser Identifizierungsverfahren stärkt die Fähigkeit des Unternehmens, Geldwäscheaktivitäten zu verhindern. Sollte es dem Unternehmen nicht gelingen, die Identität eines Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verifizieren, werden alle Aktivitäten dieses Kunden ausgesetzt und sämtliche eröffneten Konten geschlossen. Darüber hinaus unterliegen das Kundenkonto und die mit diesem Kunden verbundenen Dienstleistungen bis zur Durchführung der Aussetzung und/oder Schließung einer verstärkten Überwachung.

Wer der Verifizierung unterliegt:

  • Kunden unterliegen sämtlichen Identifizierungsmaßnahmen gemäß den Standards von Know Your Customer (KYC) und Customer Due Diligence (CDD);
  • Dritte, die als Dienstleister auftreten, wie z. B. Anbieter verschiedener Dienstleistungen, Eigentümer gemieteter Räumlichkeiten, Banken, Zahlungsdienstleister usw.

Das KYC-Verfahren des Unternehmens sieht die folgenden Schritte vor:

  • Identifizierung und Verifizierung des Kunden (Identitätsnachweis);
  • Verifizierung der Kundenadresse (Adressnachweis);
  • Verifizierung der Zahlungskarte des Kunden.

Das Verfahren zur Identitäts- und Adressverifizierung erfordert, dass Kunden zuverlässige Dokumente, Daten oder Informationen aus unabhängigen Quellen gemäß der genehmigten Dokumentenliste vorlegen.

Weigert sich ein potenzieller oder bestehender Kunde, die oben genannten Informationen auf Anfrage bereitzustellen, oder scheint er absichtlich irreführende Informationen bereitgestellt zu haben, werden wir das Kundenkonto deaktivieren und nach Abwägung der damit verbundenen Risiken die Schließung eines bestehenden Kundenkontos in Betracht ziehen. In beiden Fällen behalten wir uns vor zu entscheiden, ob die Situation den zuständigen Behörden gemeldet werden soll.

Nach Erhalt personenbezogener Daten und Dokumente überprüft das Unternehmen potenzielle Kunden auf ihre Aufnahme in anerkannten weltweiten „Schwarzen Listen“ (z. B. OFAC) sowie in Sanktions- und PEP-Listen. Kunden, die Zahlungskarten nutzen möchten, müssen zudem eine Kartenverifizierung durchlaufen.

Nachdem ein Kunde genehmigt wurde, führt das Unternehmen einen umfassenden Prozess zur Überwachung der Kundenaktivitäten durch, sobald die Einzahlung des Kunden eingegangen ist.

4.2.1. Identitätsverifizierung (Identitätsnachweis)

Ziel der Identitätsverifizierung ist es, folgende Angaben zum Kunden festzustellen: Vorname, zweiter Vorname (falls vorhanden) und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu dem Ausweisdokument, das gemäß der Gesetzgebung des ausstellenden Landes ausgestellt wurde.

Der Kunde, der sich der Verifizierung unterzieht, muss eine Foto- oder Scan-Kopie des Originaldokuments vorlegen, das seine Identität bestätigt. Jedes der folgenden Dokumente kann akzeptiert werden:

  • Personalausweis (beide Seiten);
  • Nationaler Reisepass (alle Seiten mit relevanten Daten);
  • Reisepass (Seite mit Foto);
  • Daueraufenthaltskarte (beide Seiten);

Das zur Verifizierung vorgelegte Dokument muss folgende Informationen enthalten:

  • Ausstellendes Land;
  • Seriennummer;
  • Ausstellungsdatum;
  • Ablaufdatum;
  • Geschlecht des Kunden;
  • Vorname des Kunden;
  • Nachname des Kunden;
  • Geburtsdatum des Kunden;

Alle gescannten Kopien oder Fotos der zur Verifizierung vorgelegten Dokumente müssen die folgenden Qualitätskriterien erfüllen:

  • Gescannten Kopien oder Fotos müssen vom Originaldokument erstellt sein;
  • Gescannten Kopien oder Fotos der Dokumente müssen farbig sein;
  • Gescannten Kopien oder Fotos der Dokumente dürfen nicht mit Bildbearbeitungssoftware verändert worden sein;
  • Gescannten Kopien oder Fotos der Dokumente dürfen keine Scan- oder Fotoartefakte wie Blitzreflexionen oder Unschärfen aufweisen;
  • Gescannten Kopien oder Fotos der Dokumente müssen von guter Qualität sein und die Dokumentdaten müssen klar und deutlich sichtbar sein.

In der Phase der Identitätsverifizierung überprüfen wir:

  • Authentizität des vom Kunden vorgelegten Dokuments durch Abgleich der im Dokument enthaltenen Sicherheitsmerkmale mit den Authentizitätsmerkmalen eines entsprechenden Dokuments in der Wissensdatenbank;
  • Gültigkeit und Rechtmäßigkeit des Dokuments durch Abfrage öffentlicher Register oder Nutzung offener Drittanbieterdienste, sofern anwendbar;
  • Überprüfung der gescannten Kopie oder Fotokopie auf Anzeichen einer Bearbeitung mit Bildbearbeitungssoftware;
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden auf der Verifizierungsseite eingegebenen Informationen;
  • Überprüfung, ob der Kunde in Sanktionslisten, PEP-Listen, Terroristenlisten oder schwarzen Listen aufgeführt ist;
  • Abgleich der Kundeninformationen mit der bestehenden Kundendatenbank zur Vermeidung einer doppelten Registrierung.

4.2.2. Adressverifizierung

Die Adressverifizierung dient der Bestätigung des ständigen und/oder vorübergehenden Wohnsitzes des Kunden.

Der Kunde kann eines der folgenden Dokumente als Adressnachweis vorlegen:

  • Kontoauszug einer Bank über das Kundenkonto;
  • Nebenkostenabrechnung (z. B. Strom, Wasser, Gas);
  • Steuerunterlagen;
  • Dokument zur Bestätigung der Anmeldung unter der Adresse, ausgestellt von lokalen Behörden;
  • Von staatlichen oder anderen zuständigen Behörden ausgestellte Dokumente;
  • Gerichtsdokumente.

Das Dokument zur Bestätigung des ständigen und/oder vorübergehenden Wohnsitzes des Kunden muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name des Kunden;
  • Postanschrift des Kunden;
  • Ausstellungsdatum des Dokuments, das nicht älter als 90 Tage sein darf;
  • Das Dokument muss – sofern zutreffend – mit einem Stempel versehen und von einem Mitarbeiter der ausstellenden Organisation unterzeichnet sein.

Bei der Überprüfung von Adressen prüfen wir Folgendes:

Bei der Verifizierung des Selfie-Fotos überprüfen wir Folgendes:

  • Authentizität und Rechtmäßigkeit des vorgelegten Dokuments;
  • Überprüfung des Scans bzw. der Fotokopie des Dokuments auf Anzeichen einer Bearbeitung mit Bildbearbeitungssoftware;
  • Überprüfung, ob das Dokument alle erforderlichen Angaben enthält;
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der auf der Verifizierungsseite eingegebenen Informationen;
  • Übereinstimmung des Namens des Kunden mit dem Namen auf dem als Identitätsnachweis vorgelegten Dokument;
  • Überprüfung, dass das Ausstellungsdatum des Dokuments nicht älter als 90 Tage ist.

4.2.3. Verifizierung mittels Selfie-Foto

Die Verifizierung mittels Selfie-Foto dient der Bestätigung, dass die zur Verifizierung eingereichten Dokumente tatsächlich dem jeweiligen Kunden gehören. Der Kunde muss ein Foto von sich selbst bereitstellen, auf dem er das zur Identitätsverifizierung verwendete Dokument (Identitätsnachweis) neben seinem Gesicht hält.

Ein Selfie-Foto muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Foto muss den Kunden zeigen, während er das Verifizierungsdokument in der Hand hält;
  • Das Gesicht des Kunden muss vollständig im Bildausschnitt sichtbar sein;
  • Der Kunde muss das Dokument vertikal halten, und alle darauf enthaltenen Daten müssen klar und deutlich sichtbar sein.

Bei der Verifizierung des Selfie-Fotos überprüfen wir Folgendes:

Bei der Verifizierung des Selfie-Fotos müssen wir Folgendes überprüfen:

  • Ob die auf dem Foto abgebildete Person mit der Person auf dem Identitätsdokument übereinstimmt;
  • Ob das auf dem Selfie-Foto dargestellte Dokument mit dem für die Identitätsverifizierung verwendeten Dokument identisch ist;
  • Ob keine Anzeichen einer Bearbeitung mit Bildbearbeitungssoftware vorliegen;
  • Ob EXIF-Daten in den Fotos vorhanden sind und ob das Erstellungsdatum mit dem aktuellen Datum übereinstimmt.

Unsere Registrierungsseite überprüft Ihre Angaben während der Eingabe und informiert Sie, falls ein Problem auftritt, sodass Sie vor dem Klick auf die Schaltfläche „Registrieren“ alle erforderlichen Änderungen vornehmen können.

Aus rechtlichen Gründen kann es sein, dass Sie während eines Aufenthalts im Ausland keinen Zugriff auf Ihr Kundenkonto haben.

Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung sicherzustellen, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und korrekt sind. Hiermit sichern Sie dem Unternehmen ausdrücklich zu und gewährleisten, dass die bereitgestellten Informationen wahr, vollständig und korrekt sind.

Wir sind berechtigt, die von Ihnen bei der Registrierung Ihres Kontos angegebene Telefonnummer anzurufen, was nach unserem alleinigen Ermessen ein notwendiger Bestandteil des KYC-Verfahrens sein kann. Bis zur vollständigen Verifizierung Ihres Mitgliedskontos werden keine Auszahlungen, Abhebungen oder Auskehrungen (Cashouts) bearbeitet.

5. Überwachung von Transaktionen

Sämtliche Transaktionen der Kunden in Bezug auf Ein- und Auszahlungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Wird die Transaktion unter Verwendung einer Zahlungskarte durchgeführt, muss der Name des Karteninhabers mit dem Namen des Inhabers des Website-Kontos übereinstimmen. Dies bedeutet, dass die Nutzung von Zahlungskarten Dritter untersagt ist.
  • Wird die Transaktion unter Verwendung einer elektronischen Geldbörse (E-Wallet) durchgeführt, muss die E-Mail-Adresse dieser Geldbörse mit derjenigen übereinstimmen, die der Kunde bei der Registrierung seines Kundenkontos auf der Website verwendet hat.
  • Falls eine Einzahlung über ein Zahlungsmittel erfolgt, auf das keine Auszahlung möglich ist, erfolgt die Auszahlung auf das Bankkonto des Kunden oder auf ein anderes Zahlungsmittel, bei dem zuverlässig festgestellt werden kann, dass dieses Zahlungsmittel tatsächlich dem betreffenden Kunden gehört.
  • Das Unternehmen zahlt keine vom Kunden eingezahlten Gelder auf das Zahlungsmittel eines anderen Kunden aus.

5.1 Fortlaufende Überwachung

Das Unternehmen unterliegt einer fortlaufenden Sorgfaltspflicht, um sicherzustellen, dass das Risikoprofil des Kunden während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung korrekt bleibt. Diese fortlaufende Sorgfaltspflicht (Ongoing Due Diligence – ODD) umfasst die kontinuierliche Überwachung sämtlicher Transaktions- und Spielaktivitäten, um Muster zu erkennen, die nicht mit dem Profil des Kunden übereinstimmen (transaktions- und verhaltensbezogene Überwachung). Darüber hinaus führt das Unternehmen regelmäßige Überprüfungen der Kundendokumentation durch und gleicht diese erneut mit Sanktions-, PEP- und Negativmedienlisten ab, um sicherzustellen, dass die erfassten CDD-/EDD-Informationen relevant und aktuell bleiben. Die Häufigkeit dieser Überprüfungen richtet sich nach der jeweils aktuellen Risikobewertung des Kunden.

6. Aufbewahrung von Kundendokumenten und -daten

Die im Rahmen der Verifizierung erlangten Dokumente und Daten sowie sonstige Finanzdaten (einschließlich Transaktionsdaten und zugehöriger Nachweise) werden in strikter Übereinstimmung mit den folgenden Vorschriften gespeichert, aufbewahrt, weitergegeben und geschützt:

  • Der Europäischen Richtlinie 2005/60/EG und der Europäischen Richtlinie 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, wie sie in nationales Recht (L188(I)/2007–2018) umgesetzt wurden.
  • Dem Anjouan Money Laundering (Prevention) Act 008 von 2005.
  • Der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“).
  • Dem Gesetz über die Verjährung von Rechtsverfahren (Law 66(I)/2012) der Republik Zypern.
  • Den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF): Internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus und Proliferation (FATF 40 Empfehlungen). Diese stellen globale Standards dar, die von zahlreichen Rechtsordnungen eingehalten werden, einschließlich solcher mit Online-Glücksspiellizenzen.
  • Der Europäischen Richtlinie 2015/849 (Vierte Geldwäscherichtlinie) und der Richtlinie (EU) 2018/843 (Fünfte Geldwäscherichtlinie), die auf die Harmonisierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten abzielen.
  • Den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSCR), die Sanktionen und präventive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Terrorismus und anderen kriminellen Aktivitäten vorsehen und für alle Mitgliedstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, verbindlich sind.
  • Dem Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie über Suche, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (CETS Nr. 198), das umfassende Regelungen zur Geldwäsche und Vermögensabschöpfung enthält.
  • Der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 über die Anwendung internationaler Sanktionen sowie der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates zum Schutz vor der extraterritorialen Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Blockierung von Transaktionen und der Verhinderung der illegalen Übertragung von Finanzvermögenswerten.
  • Den Rahmenwerken des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT), die von Rechtsordnungen zur Sicherstellung der Einhaltung globaler Finanzstandards herangezogen werden.
  • Dem Proceeds of Crime Act (POCA) 2002 und dem Terrorism Act 2000 des Vereinigten Königreichs (für Betreiber, die mit im Vereinigten Königreich ansässigen Personen interagieren oder Transaktionen mit Bezug zum Vereinigten Königreich durchführen).
  • Der EU-Ratsverordnung 2016/2231 zur Regelung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit Finanzkriminalität, einschließlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.
  • Der EU-Verordnung 2015/847 über die Informationen, die Geldtransfers begleiten, welche Anforderungen an Online-Glücksspielbetreiber bei der Durchführung von Finanztransaktionen zur Einhaltung der AML-/CFT-Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen festlegt.
  • Dem Gesetz über die Verjährung von Rechtsverfahren (Law 66(I)/2012) der Republik Zypern.
  • Der Datenschutzerklärung der Website.

7. Contact Us

7.1 Sollten Sie Fragen zu unserer KYC-Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: support@lamabet.com

7.2 Sollten Sie Beschwerden bezüglich unserer KYC-Richtlinie oder der Überprüfungen Ihres Kundenkontos und Ihrer Person haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: support@lamabet.com

7.1 Sollten Sie Fragen zu unserer KYC-Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: support@lamabet10.com

7.2 Sollten Sie Beschwerden bezüglich unserer KYC-Richtlinie oder der Überprüfungen Ihres Kundenkontos und Ihrer Person haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: support@lamabet10.com

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